Dein Interesse am Angebot der Gleitschirmschule Engelberg GmbH freut uns. Gleitschirmfliegen gilt als sicherer Sport und zählt daher bei den schweizerischen Unfallversicherungen nicht als Risikosportart. Umso grösser ist die Eigenverantwortung eines jeden Piloten. Mit der Entgegennahme deiner Buchung bei der Gleitschirmschule Engelberg GmbH kommt ein Vertrag zwischen dir und der Gleitschirmschule Engelberg GmbH zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Wir bitten dich, diese sorgfältig zu studieren.

AGB als PDF öffnen

Tandemflüge
Die Gutscheine sind 1 Jahr gültig (Ausstelldatum auf Gutschein). Die Flugdauer kann nicht garantiert werden. Der Tandempilot kann einen Passagierflug im Interesse der Sicherheit jederzeit verschieben oder absagen (z.B. wetterbedingt). Den Instruktionen des Piloten ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Schnupperkurse/Aus- und Weiterbildung
Der Schnupperkurs / die Ausbildung basiert auf der Eigenverantwortung der Teilnehmer. Die Gleitschirmschule Engelberg GmbH lehnt jede Haftung ab. Die Teilnehmer sind selbst für gutes Schuhwerk und angepasste Bekleidung verantwortlich. Der Schnupperkurs / ein Aus- und Weiterbildungstag kann kurzfristig verschoben, abgesagt oder abgebrochen werden (z. B. aus meteorologischen Gründen).

Leihmaterial
Das zur Verfügung gestellte Material der Gleitschirmschule Engelberg muss mit Sorgfalt behandelt werden. Sämtliche mutwillige Beschädigungen werden dem Benutzer in Rechnung gestellt.

Preise
Die Preise sind in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Ausgestellte Gutscheine werden nicht zurückgenommen.

Zahlungskonditionen
Die Kurse, Reisen und Weiterbildungen sind vor Antritt des Angebote zu bezahlen. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die Gleitschirmschule Engelberg GmbH, die Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Die Zahlung von gelieferten Waren hat grundsätzlich netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Grundsätzlich können alle Beträge per Rechnung bezahlt werden. Die Flugschule Engelberg GmbH behält sich das Recht vor per Nachnahme oder Vorauszahlung zu liefern.


Annullierungen/Rücktritt
Aus-/Weiterbildung: Grundsätzlich kann der abgeschlossene Vertrag von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Es werden keine Kurskosten zurückerstattet.

Material: Einmal benutztes Material kann nicht zurückgenommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Material in Anzahlung zu geben. Entsprechende Vereinbarungen sind individuell zwischen Dir und der Gleitschirmschule Engelberg GmbH auszuhandeln.

Reisen: Grundsätzlich kann der abgeschlossene Vertrag von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform, massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Gleitschirmschule Engelberg GmbH bzw. bei Dir.
Es werden folgende Annullierungskosten pro Anzahl Tage vor Reisebeginn veranschlagt:

60-30 Tage: 25%,  30-15 Tage: 50%,  14- 0 Tage: 100%

Die Annullierungskosten werden in Härtefällen (Krankheit, Unfall, Tod, höhere Gewalt) von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Das Vorhandensein einer Annullierungskostenversicherung ist bei allen Reisen der Gleitschirmschule Engelberg GmbH obligatorisch und Sache des Teilnehmers.

Haftung und Versicherung
Die Gleitschirmschule Engelberg GmbH ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeiten versichert. Bei Tandemflügen haben unsere Piloten eine Haftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber dem Passagier bis zu 5 Millionen Franken deckt.

Bei allen anderen Aktivitäten, die die Flugschule Engelberg GmbH anbietet, erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer nicht versichert. Eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers. Für Schüler und Piloten ist eine Haftpflichtversicherung für Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten auf der Erde  vom Gesetz her obligatorisch. Die Flugschule Engelberg GmbH lehnt jede Engelberg lehnt jegliche Haftung für Unfälle und sonstige Schäden ab.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das schweizerische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Sarnen, Obwalden.

6390 Engelberg, Stand Dezember 2016