Dein Interesse am Angebot der Flugschule Engelberg GmbH freut uns. Gleitschirmfliegen gilt als sicherer Sport und zählt daher bei den schweizerischen Unfallversicherungen nicht als Risikosportart. Umso grösser ist die Eigenverantwortung eines jeden Piloten. Mit der Entgegennahme deiner Buchung bei der Flugschule Engelberg GmbH kommt ein Vertrag zwischen dir und der Flugschule Engelberg GmbH zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Wir bitten dich, diese sorgfältig zu studieren.

AGB als PDF öffnen

Allgemeines
Die Flugschule bietet Hängegleiter Aus- und Weiterbildungskurse, sowie Flugreisen nach den neusten Standards an. Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschliessen. Er verpflichtet sich, die Anweisungen der Fluglehrer und Kursleiter strikte zu befolgen. Niemand ist zu einem Start gezwungen oder verpflichtet. Fühlt sich ein Teilnehmer unsicher oder unwohl, so meldet er dies dem Startleiter oder Fluglehrer. Der Rücktransport vom Startplatz ist stets gewährleistet. Die Teilnehmer sind selbst für gutes Schuhwerk und angepasste Bekleidung verantwortlich. Der Schnupperkurs / ein Aus- und Weiterbildungstag kann kurzfristig verschoben, abgesagt oder abgebrochen werden (z. B. aus meteorologischen Gründen).

Jugendliche unter 18 Jahre benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

Tandemflüge
Die Gutscheine sind 1 Jahr gültig (Ausstelldatum auf Gutschein). Die Flugdauer kann nicht garantiert werden. Der Tandempilot kann einen Passagierflug im Interesse der Sicherheit jederzeit verschieben oder absagen (z.B. wetterbedingt). Den Instruktionen des Piloten ist in jedem Fall Folge zu leisten. Die Tandempiloten haben eine Haftpflichtversicherung über CHF 5 Millionen welche Schäden gegenüber Dritten abdeckt.

Preise
Die Preise sind in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Ausgestellte Gutscheine werden nicht zurückgenommen.

Zahlungskonditionen
Die Kurse, Reisen und Weiterbildungen sind vor Antritt des Angebotes zu bezahlen. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die Flugschule Engelberg GmbH, die Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 50.– sowie Verzugszins ab Fälligkeit von 7% verrechnet.

Die Zahlung von gelieferten Waren ist netto in 10 Tagen nach Rechnungserhalt per Banküberweisung zu begleichen. Die Flugschule Engelberg GmbH behält sich das Recht vor per Nachnahme oder Vorauszahlung zu liefern.

Ratenzahlungen können eventuell nach Absprache gewährt werden. Administrationskosten von CHF 120.– werden dazu verrechnet.


Annullierungen/Rücktritt
Aus-/Weiterbildung: Grundsätzlich kann der abgeschlossene Vertrag von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Es werden keine Kurskosten zurückerstattet.

Material: Einmal benutztes Material kann nicht zurückgenommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Material in Anzahlung zu geben. Entsprechende Vereinbarungen sind individuell zwischen Dir und der Gleitschirmschule Engelberg GmbH auszuhandeln.

Reisen: Die Annullationskosten setzen sich wie folgt zusammen:

Allfällige Flugticketkosten müssen in jedem Fall vom Teilnehmer bezahlt werden, für die übrigen Kosten gelten folgende Anteile:

  • 60 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Arrangement Preises
  • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Arrangement Preises
  • 14 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 100% des Arrangement Preises

Bei Annullierungen vor Beginn der Annullierungsfristen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person in Rechnung gestellt. Innerhalb der Annullierungsfristen kommen die obigen Annullierungsgebühren zur Anwendung. Eine Annullationskostenversicherung wird dringend empfohlen. Der Reiseteilnehmer ist verantwortlich dafür, dass seine Gleitschirmpilotenberechtigungen gültig sind. Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass seine Flugausrüstung luftfahrttüchtig ist. Der Teilnehmer führt sämtliche, selbst pilotierten Gleitschirmflüge auf eigene Verantwortung aus.

Versicherung und Schäden am Material der Flugschule
Die Fluggeräte der Flugschule sind pauschal für die luftrechtliche Kausalhaftpflicht versichert. Benützt ein Kursteilnehmer seine eigene Flugausrüstung, so ist eine eigene gültige Flughaftpflichtversicherung obligatorisch (Privathaftpflichtversicherung genügt nicht!). Schäden an Schul- und Testgeräten, welche durch das Eigenverschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Die Unfallversicherung ist immer Sache des Teilnehmers.

Haftungsausschluss
Die Flugschule, bzw. der Fluglehrer und deren Hilfspersonen lehnen jegliche vertragliche wie auch ausservertragliche Haftung für alle Schäden, die im Zusammenhang mit einem Flug entstehen können, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ab.

Das bedeutet, dass die Flugschule, bzw. der Fluglehrer und deren Hilfspersonen nur dann haften, wenn diese in rechtswidriger Absicht oder grobfahrlässig gehandelt haben. Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie die Benutzungsbedingung inklusive der Haftungsfreizeichnung als Bestandteil des Vertrages. Es gilt schweizerisches Recht mit dem entsprechenden Gerichtsstand.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das schweizerische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Sarnen, Obwalden.

6390 Engelberg, Stand Dezember 2023